• Ablauf und Kosten – Dipl.-Päd. Sandra Puls

Kosten und Ablauf

Folgende Abrechnungswege sind möglich:

  • Ich habe eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, daher wird eine Therapie in meiner Praxis von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ihnen entstehen keine Kosten. Zum ersten Gespräch bringen Sie bitte Ihre Versichertenkarte mit, eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig.
  • Auch private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Klären Sie aber bitte im Vorfeld, welche Kostenübernahme Ihr persönlicher Versicherungstarif enthält.
  • Patienten können eine Psychotherapie auch selbst zahlen. In diesem Fall richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gop/index.html
  • Systemische Beratung ist eine Selbstzahlerleistung. Das Honorar wird zuvor schriftlich vereinbart.

Ablauf

  • Sie melden sich bei mir per Telefon, Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder Email, wir führen ein kurzes Telefonat und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Meistens rufen Eltern bei mir an, Jugendliche dürfen sich aber auch gerne selbst bei mir melden.
  • Es können für eine erste Orientierung bis zu fünf Sprechstundentermine à 50 Minuten in Anspruch genommen werden. Hierzu reicht es, einen Termin zu vereinbaren und die Versichertenkarte mitzubringen, es muss zuvor nichts beantragt werden.
  • Sollte das Ergebnis der Sprechstunde sein, dass eine Psychotherapie notwendig ist und in meiner Praxis durchgeführt werden soll, können probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, die eine weitere diagnostische Abklärung ermöglichen und Zeit bieten, sich kennenzulernen. Diese Stunden müssen ebenfalls nicht beantragt werden. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen wird auf Wunsch ein Antrag bei der Krankenkasse für die danach folgenden Therapiestunden gestellt.
  • Folgende Therapieeinheiten können bei der Krankenkasse beantragt werden:
    Kurzzeittherapie 1: 12 Stunden für Patienten plus 3 Stunden für Bezugspersonen
    Kurzzeittherapie 2: weitere 12 Stunden für Patienten plus 3 Stunden für Bezugspersonen
    Umwandlung in eine Langzeittherapie: weitere 36 Stunden für Patienten plus 9 Stunden für Bezugspersonen
    Fortführung der Behandlung nach einer Langzeittherapie: 20 Stunden für Pateinten plus 5 Stunden für Bezugspersonen
  • Sollte die Symptomatik eine gewisse Schwere aufweisen und können durch die Therapie gute Fortschritte erzielt werden, stehen im Anschluss an Sprechstunden- und Probatoriktermine somit bis zu 80 Stunden für Patienten und 20 Stunden für Bezugspersonen zur Verfügung, die bei der Krankenkasse beantragt werden können.
  • Bei der Beantragung unterstütze ich meine Patienten gerne.
  • Die Therapie-Sitzungen dauern 50 Minuten, es finden in der Regel 1-2 Sitzungen (je nach Notwendigkeit und Absprache) in der Woche statt.