Kosten und Ablauf
Ablauf
- Sie melden sich bei mir per Telefon, Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder Email, wir führen ein kurzes Telefonat und vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch. Meistens rufen Eltern bei mir an, Jugendliche dürfen sich aber auch gerne selbst bei mir melden.
- Es können für eine erste Orientierung bis zu fünf Sprechstundentermine à 50 Minuten in Anspruch genommen werden. Hierzu reicht es, einen Termin zu vereinbaren und die Versichertenkarte mitzubringen, es muss zuvor nichts beantragt werden.
- Sollte das Ergebnis der Sprechstunde sein, dass eine Psychotherapie notwendig ist und in meiner Praxis durchgeführt werden soll, können probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, die eine weitere diagnostische Abklärung ermöglichen und Zeit bieten, sich kennenzulernen. Diese Stunden müssen ebenfalls nicht beantragt werden. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen wird auf Wunsch ein Antrag bei der Krankenkasse für die danach folgenden Therapiestunden gestellt.
- Folgende Therapieeinheiten können bei der Krankenkasse beantragt werden:
Kurzzeittherapie 1: 12 Stunden für Patienten plus 3 Stunden für Bezugspersonen
Kurzzeittherapie 2: weitere 12 Stunden für Patienten plus 3 Stunden für Bezugspersonen
Umwandlung in eine Langzeittherapie: weitere 36 Stunden für Patienten plus 9 Stunden für Bezugspersonen
Fortführung der Behandlung nach einer Langzeittherapie: 20 Stunden für Pateinten plus 5 Stunden für Bezugspersonen - Sollte die Symptomatik eine gewisse Schwere aufweisen und können durch die Therapie gute Fortschritte erzielt werden, stehen im Anschluss an Sprechstunden- und Probatoriktermine somit bis zu 80 Stunden für Patienten und 20 Stunden für Bezugspersonen zur Verfügung, die bei der Krankenkasse beantragt werden können.
- Bei der Beantragung unterstütze ich meine Patienten gerne.
- Die Therapie-Sitzungen dauern 50 Minuten, es finden in der Regel 1-2 Sitzungen (je nach Notwendigkeit und Absprache) in der Woche statt.